Sofern kein Testament vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert wurde.
Demzufolge sind die Angehörigen des Verstorbenen in eine Rangfolge eingeordnet. Der Pflichtteil des Erbes wird dann entsprechend der Ordnung aufgeteilt.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet eine Broschüre zum Erbrecht als Download an:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Erben_Vererben.html
Ein Testament ist dann sinnvoll, wenn die gesetzliche Erbfolge keine Berücksichtigung finden soll. Das Testament muss eigenhändig und handschriftlich verfasst sein. Es muss den Ort, das Datum, den vollständigen Namen und die Unterschrift enthalten.
Um ganz sicherzugehen, dass das Testament rechtskräftig ist, empfehlen wir Ihnen, dieses vom Rechtsanwalt erstellen und notariell beglaubigen zu lassen.